Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ballettschule & Musikschule Essen - Margarethenhöhe haben folgenden Inhalt:

  • Das Musikschuljahr ist in Kurse von jeweils zwei Semestern (1.März - 31.Aug / 1.Sep. - 28.Feb.) eingeteilt. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Die Aufnahmegebühr beträgt 10€.

  • Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend, wenn nicht sechs Wochen vor Semesterende schriftlich gekündigt wird. Die ersten vier Wochen gelten als Probezeit.

  • Die Beiträge können nur zum Beginn eines neuen Semesters erhöht werden.

  • Während der Schulferien des Landes NRW und an gesetzlichen Feiertagen sowie am Rosenmontag findet kein Unterricht statt. Die Sommerferien beginnen mit dem letzten Schultag. Die Musikschule garantiert in einem Jahr insgesamt mindestens 34 Wochenunterrichtsstunden. Sollten weniger als 34 Wochenunterrichtsstunden im Jahr erteilt werden, bekommt der Schüler die ausgefallenen Unterrichtsstunden anteilig rückvergütet. Vom Teilnehmer versäumte Stunden gelten als erteilt und werden nicht nachgeholt.

  • Mit der Zustimmung des Vertrages willigen Sie ein, dass Ihre Daten zwecks Kontaktaufnahme von Musikschule und Musiklehrer und für die Buchhaltung gespeichert werden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

  • Die Musikschule haftet nur im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen haftet die Musikschule nur für eigenes grobes Verschulden.

  • Sind oder werden einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt. Nebenabreden müssen schriftlich fixiert werden, sie sind sonst ungültig. Für mitgebrachte Kleidung und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Gerichtsstand ist Essen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den JeKits Unterricht

  • Der Vertrag hat eine zwölfmonatige Laufzeit und beginnt zum Schuljahresbeginn im August und endet im Folgejahr im Juli. Die Kosten für die 12 Monate betragen monatlich 29€ (2. Klasse) / 39€ (3. und 4. Klasse). Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie am Programm teil, so fällt der volle Beitrag nur für das erste Kind an, für jedes weitere Kind muss lediglich die Hälfte gezahlt werden. Für Bezieher von Sozialleistungen wie Bürgergeld etc. ist der Unterricht kostenlos. Die Anmeldung wird mit der Unterrichtsaufnahme rechtsverbindlich.
  • Das Leihinstrument ist kostenlos. Der Unterricht findet in der Schulzeit an Ihrer Schule statt. Die Musikschule garantiert mindestens 33 Jahreswochenstunden.
  • Sie willigen mit der Unterschrift ein, dass Ihre Daten zu Buchhaltungszwecken und zur Kontaktaufnahme gespeichert werden.
  • Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist verpflichtend.
  • Die Musikschule haftet nur im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen haftet die Musikschule nur für eigenes grobes Verschulden.
  • Sind oder werden einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt. Nebenabreden müssen schriftlich fixiert werden. Gerichtsstand ist Essen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den MusiG Unterricht

  • Der Unterrichtsvertrag hat eine zwölfmonatige Laufzeit beginnend mit dem Monat August und endend mit dem Monat Juli im kommenden Jahr. Die ersten vier angebotenen Unterrichtseinheiten gelten als Probemonat.

  • Sollte der Schüler nach dem Probemonat nicht weitermachen, werden zuviel gezahlte Gebühren rückerstattet.

  • Die Musikschule garantiert für ein komplettes Schuljahr insgesamt mindestens 33 Wochenunterrichtsstunden. Sollten weniger als 33 Wochenunterrichtsstunden erteilt werden, bekommt der Schüler die ausgefallenen Unterrichtsstunden anteilig rückvergütet. Vom Teilnehmer versäumte Stunden gelten als erteilt und werden nicht nachgeholt oder rückvergütet.

  • Während der Schulferien des Landes NRW und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Sommerferien beginnen mit dem letzten Schultag.

  • Mit der Zustimmung des Vertrages willigen Sie ein, dass Ihre Daten zwecks Kontaktaufnahme und für die Buchhaltung gespeichert werden und Sie einem Gruppenchat im Messenger Signal für die direkte Kommunikation mit dem Musiklehrer beitreten. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

  • Die Musikschule haftet nur im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen haftet die Musikschule nur für eigenes grobes Verschulden.

  • Sind oder werden einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt. Nebenabreden müssen schriftlich fixiert werden, sie sind sonst ungültig. Für mitgebrachte Kleidung und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Gerichtsstand ist Essen.